Schlagwörter
typisch stiller Gesellschafter, Hinzurechnung, Doppelbesteuerungsabkommen, Kapitalverkehrsfreiheit, Stand-Still-Klausel
Rechtsfrage (Thema)
Abkommens- und Unionsrechtskonformität der Hinzurechnung des Gewinnanteils eines in den USA ansässigen (typisch) stillen Gesellschafters nach § 8 Nr. 3 GewStG 1999
1. Verstößt die Hinzurechnung des Gewinnanteils eines in den USA ansässigen (typisch) stillen Gesellschafters nach § 8 Nr. 3 GewStG 1999 gegen die Diskriminierungsverbote in Art. 24 Abs. 3 und 4 DBA-USA 1989?
2. Ist die Hinzurechnung des Gewinnanteils eines in einem Drittstaat (hier: USA) ansässigen (typisch) stillen Gesellschafters nach § 8 Nr. 3 GewStG 1999 nicht an der Kapitalverkehrsfreiheit (Art. 56 EG, jetzt Art. 63 AUEV) zu messen, weil die Stand-Still-Klausel (Art. 57 Abs. 1 EG, jetzt Art. 64 Abs. 1 AEUV) zur Anwendung kommt?
Zulassung
- Zulassung durch FG -
Rechtsmittelführer
Steuerpflichtiger
Normenkette
GewStG § 8 Nr. 3; DBA USA Art. 24 Abs. 3; AEUV Art. 63-64; EG Art. 56-57
Verfahrensgang
FG Düsseldorf (Urteil vom 25.06.2021; Aktenzeichen 2 K 622/18 G) |
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