Schlagwörter

Anteilsübertragung, Grundstück, Stiftung, Niederlande, Grunderwerbsteuer, Gesamthandsgemeinschaft, Grunderwerbsteuer-Befreiung

 

Rechtsfrage (Thema)

Unterliegt die Übertragung von (weiteren) Anteilen an einer grundbesitzhaltenden Gesellschaft auf eine niederländische Verwaltungsstiftung der Grunderwerbsteuer i.S. des § 1 Abs. 3 Nr. 3 GrEStG?

Handelt es sich bei einer niederländischen Verwaltungsstiftung um eine Gesamthandsgemeinschaft nach deutschem Recht, sodass die Steuerbefreiung nach § 5 Abs. 2 GrEStG anzuwenden ist?

 

Zulassung

- Zulassung durch FG -

 

Rechtsmittelführer

Steuerpflichtiger

 

Normenkette

GrEStG § 1 Abs. 3, § 5 Abs. 2

 

Verfahrensgang

FG Münster (Urteil vom 10.03.2022; Aktenzeichen 8 K 1945/19 GrE)

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