Schlagwörter
Erbschaftsteuer, Erbauseinandersetzung, Nachlass, Steuerbegünstigung, Zeitraum
Rechtsfrage (Thema)
Kann nach Ablauf von nahezu drei Jahren seit dem Erbfall davon ausgegangen werden, dass die Vermögensteilung noch im Rahmen der Teilung des Nachlasses erfolgt?
Finden die Begünstigungsvorschriften der § 13 Abs. 1 Nr. 4c, § 13a, § 13b und § 13c ErbStG für den Erwerb eines Kommanditanteils und eines Familienheims durch die Vermögensteilung unter den Erben Anwendung?
Zulassung
- Zulassung durch FG -
Rechtsmittelführer
Verwaltung
Normenkette
ErbStG § 13 Abs. 1 Nr. 4c, §§ 13a, 13b, 13c
Verfahrensgang
FG Düsseldorf (Urteil vom 21.04.2021; Aktenzeichen 4 K 1154/20 Erb) |
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