Schlagwörter
Gesonderte Feststellung, Erbschaftsteuer, Parkplatz, Grundstück
Rechtsfrage (Thema)
Verwaltungsvermögen i. S. des § 13b Abs. 4 Nr. 1 ErbStG:
Ist § 13b Abs. 4 Nr. 1 ErbStG einschränkend auszulegen, sodass es sich bei einem Grundstück, auf welchem ein Parkhaus betrieben wird, nicht um Verwaltungsvermögen handelt, da die Grundstücksüberlassung bei einem Parkhausbetrieb den Hauptzweck der unternehmerischen Tätigkeit darstellt?
Zulassung
- Zulassung durch FG -
Rechtsmittelführer
Steuerpflichtiger
Normenkette
ErbStG § 13b Abs. 4 Nr. 1
Verfahrensgang
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