Schlagwörter

Schenkungsteuer, Lebenslängliche Nutzungen und Leistungen, Kapitalwert, Vervielfältiger, Zinssatz

 

Rechtsfrage (Thema)

Ist der zur Berechnung des Kapitalwerts einer lebenslangen Leistung auf den Jahreswert anzuwendende Vervielfältiger vor dem Hintergrund des BVerfG-Beschlusses vom 08.07.2021 - 1 BvR 2237/14, 1 BvR 2422/17 zur Vollverzinsung unter Zugrundelegung eines vertraglich vereinbarten Zinssatzes oder eines Zinssatzes von 1,8% anstelle der gesetzlich vorgesehenen 5,5% zu ermitteln?

 

Zulassung

- Zulassung durch BFH -

 

Rechtsmittelführer

Steuerpflichtiger

 

Normenkette

ErbStG § 7 Abs. 1 Nr. 1, § 12 Abs. 1; BewG § 14 Abs. 1, 4

 

Verfahrensgang

FG München (Entscheidung vom 25.05.2022; Aktenzeichen 4 K 2064/21)

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