Schlagwörter
Vergleichswertverfahren, Gutachterausschuss
Rechtsfrage (Thema)
Sind die von den Gutachterausschüssen ermittelten und den Finanzämtern mitgeteilten Vergleichspreise nach § 183 Abs. 1 BewG für die Beteiligten im Steuerrechtsverhältnis verbindlich und einer gerichtlichen Überprüfung regelmäßig nicht zugänglich?
Zulassung
- Zulassung durch FG -
Rechtsmittelführer
Steuerpflichtiger
Normenkette
BewG § 182 Abs. 2 Nr. 1, § 183
Verfahrensgang
Niedersächsisches FG (Urteil vom 01.12.2022; Aktenzeichen 1 K 90/19) |
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