Schlagwörter
Kindergeld, Weiterleitung, Billigkeitsmaßnahme, Ermessen
Rechtsfrage (Thema)
Handelt es sich bei der Weiterleitung des Kindergeldes als Verfahrensvereinfachung um eine verwaltungsinterne Billigkeitsmaßnahme oder um eine der gesetzlich vorgesehenen Regelung der §§ 222 ff. AO? Ist eine Überprüfung der Entscheidung der Finanzverwaltung auf eventuelle Ermessensfehler möglich?
Zulassung
- Zulassung durch FG -
Rechtsmittelführer
Verwaltung
Normenkette
AO §§ 163, 227; EStG §§ 62, 67-68, 70 Abs. 1 S. 2
Verfahrensgang
FG Münster (Urteil vom 10.05.2023; Aktenzeichen 13 K 615/21 Kg) |
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