Schlagwörter

Kraftfahrzeug, Insolvenz, Masseverbindlichkeit, Ermittlungspflicht, Mitwirkungspflicht

 

Rechtsfrage (Thema)

Trifft die Feststellungslast für das Vorhandensein eines Steuergegenstands in der Masse die Finanzbehörde, wenn der Insolvenzverwalter verhältnismäßige Ermittlungsmaßnahmen durchgeführt hat, damit aber die Massezugehörigkeit oder den Verbleib auf den Schuldner zugelassener Kfz nicht aufklären konnte? Wie weit reicht die Mitwirkungspflicht des Insolvenzverwalters?

 

Zulassung

- Zulassung durch FG -

 

Rechtsmittelführer

Verwaltung

 

Normenkette

KraftStG § 5 Abs. 1 Nr. 1; InsO §§ 35, 55 Abs. 1 Nr. 1; AO §§ 88, 90

 

Verfahrensgang

FG Berlin-Brandenburg (Urteil vom 22.06.2021; Aktenzeichen 8 K 8232/19)

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