Schlagwörter
Feststellungsbescheid, Änderung, Feststellungsfrist, Folgebescheid, Festsetzungsverjährung
Rechtsfrage (Thema)
Setzt der Erlass eines Feststellungsbescheids im Anwendungsbereich des § 181 Abs. 5 AO die abschließende Feststellung voraus, für welche Folgesteuern welcher Feststellungsbeteiligter der Feststellungsbescheid Bindungswirkung entfaltet und für welche Steuern welcher Feststellungsbeteiligter die Festsetzungsfrist noch offen ist?
Zulassung
- Zulassung durch FG -
Rechtsmittelführer
Steuerpflichtiger
Normenkette
AO § 180 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 Buchst. a, § 181 Abs. 5, § 174 Abs. 3-4
Verfahrensgang
FG Baden-Württemberg (Urteil vom 15.06.2021; Aktenzeichen 8 K 1764/18) |
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