Schlagwörter
Gewerbesteuerzerlegung, Windkraftanlage, Betriebsstätte, Gemeinde, Steueraufkommen, Rechtsverordnung
Rechtsfrage (Thema)
Ist bei einer Gesellschaft, die auf gemeindefreiem Gebiet einen Offshore-Windpark betreibt, der Gewerbesteuermessbetrag auf die Gemeinde, in deren Gebiet die Geschäftsleitungsbetriebsstätte unterhalten wird, einerseits und das Bundesland, vor dessen Küste der Windpark liegt, andererseits zu zerlegen, ist also das Bundesland als "weitere hebeberechtigte Gemeinde" zu behandeln?
Zulassung
- Zulassung durch FG -
Rechtsmittelführer
Steuerpflichtiger
Normenkette
GewStG § 29 Abs. 1 Nr. 2, § 4 Abs. 2; GG Art. 106 Abs. 6, Art. 28 Abs. 2; AO § 12
Verfahrensgang
Niedersächsisches FG (Urteil vom 18.01.2022; Aktenzeichen 8 K 100/19) |
Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Steuer Office Excellence enthalten. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen