Schlagwörter

Doppelte Haushaltsführung, Unterkunft, Stellplatz, Höchstbetrag

 

Rechtsfrage (Thema)

Gehören Stellplatzkosten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung auch nach der gesetzlichen Neufassung des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 EStG zu den sonstigen Mehraufwendungen oder zu den auf 1000 Euro monatlich begrenzten Unterkunftskosten i.S. des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 Satz 4 EStG?

 

Zulassung

- Zulassung durch FG -

 

Rechtsmittelführer

Verwaltung

 

Normenkette

EStG § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 5 S. 4

 

Verfahrensgang

Niedersächsisches FG (Entscheidung vom 16.03.2023; Aktenzeichen 10 K 202/22)

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