Schlagwörter

Freistellung, Aktienfonds, Veräußerung, Verfassungsmäßigkeit

 

Rechtsfrage (Thema)

Sind die Regelungen des § 56 Abs. 2 und Abs. 3 InvStG im Zusammenwirken mit der Teilfreistellung nach § 20 Abs. 1 InvStG verfassungswidrig, auch soweit die Steuerlast den tatsächlich erzielten Veräußerungsgewinn übersteigt?

 

Zulassung

- Zulassung durch FG -

 

Rechtsmittelführer

Steuerpflichtiger

 

Normenkette

InvStG § 56 Abs. 2-3, § 20 Abs. 1; GG Art. 3 Abs. 1, Art. 14 Abs. 1

 

Verfahrensgang

FG Köln (Urteil vom 08.09.2022; Aktenzeichen 15 K 2594/20)

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