Schlagwörter

Insolvenzverwalter, Betriebsausgabe, Vergütung, Arztpraxis

 

Rechtsfrage (Thema)

Ist auch im (vorläufigen) Insolvenzverfahren aufgrund der Gewinnermittlung gemäß § 4 Abs. 3 EStG eine umfassende Steuerverstrickung der Wirtschaftsgüter und der durch den Betrieb begründeten Verbindlichkeiten sowie Betriebseinnahmen im Rahmen der Fortführung einer Arztpraxis gegeben, so dass die Vergütung des (vorläufigen) Insolvenzverwalters als durch den Betrieb der Arztpraxis ausgelöst gilt und zu Betriebsausgaben im Sinne des § 4 Abs. 4 EStG führt?

 

Zulassung

- Zulassung durch FG -

 

Rechtsmittelführer

Steuerpflichtiger

 

Normenkette

EStG § 4 Abs. 4; InsO § 63

 

Verfahrensgang

Niedersächsisches FG (Entscheidung vom 22.06.2023; Aktenzeichen 3 K 105/22)

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