Schlagwörter

Investmentfonds, Zurechnung, Vermögensverwaltung

 

Rechtsfrage (Thema)

Ist im Anwendungsbereich des InvStG a.F. der Rückgriff auf die Vorschrift des § 39 AO gesperrt, weil das InvStG a.F. die Besteuerung der Anleger von Investmentvermögen und die Zurechnung von Erträgen des Investmentvermögens spezialgesetzlich ausgestaltet hat? Besteht im InvStG a.F. ein Fremdverwaltungsgrundsatz, der nicht als eigenständiges Tatbestandsmerkmal festgeschrieben werden muss, da sich sein Erfordernis bereits aus der Grundsystematik des offenen Investmentfonds ergibt?

 

Zulassung

- Zulassung durch FG -

 

Rechtsmittelführer

Verwaltung

 

Normenkette

AO § 39 Abs. 2 Nr. 1; InvStG § 18 Abs. 2 S. 2, § 21 Abs. 2a

 

Verfahrensgang

FG Köln (Urteil vom 24.08.2022; Aktenzeichen 12 K 1540/19)

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