Entscheidungsstichwort (Thema)

Vergabe von Bauaufträgen durch Baubetreuer

 

Leitsatz (redaktionell)

Vergibt der Baubetreuer die Bauarbeiten zur Errichtung einer Wohnungsanlage und Teileigentumsanlage - den von ihm mit den Erwerbern des Raumeigentums abgeschlossenen Betreuungsverträgen entsprechend - im Namen der von ihm betreuten "Bauherren", so sind diese und nicht der Baubetreuer die Vertragspartner der Bauhandwerker auch dann, wenn es sich um ein umfangreiches Bauvorhaben (hier: ein sog Stadtmitteprojekt) handelt (Anschluß BGH, BGHZ 67, 334, NJW 1977, 294).

 

Normenkette

BGB §§ 631, 675

 

Verfahrensgang

LG Düsseldorf

OLG Düsseldorf

 

Fundstellen

Haufe-Index 537997

BGHZ, 86

NJW 1980, 992

DNotZ 1981, 26

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