Entscheidungsstichwort (Thema)
Überraschungsklausel in Formularbürgschaft für Darlehen: Haftung für Bereicherungsansprüche bei sittenwidrigem Darlehensvertrag
Leitsatz (redaktionell)
Umfaßt eine Formularbürgschaft neben Ansprüchen aus einem Darlehensvertrag ausdrücklich mit diesem Vertrag in Zusammenhang stehende Bereicherungsansprüche, so ist dies auch dann nicht ohne weiteres überraschend im Sinn von AGBG § 3, wenn der Darlehensvertrag wegen überhöhter Zinsforderungen nach BGB § 138 Abs 1 nichtig ist.
Normenkette
AGBG § 3; BGB § 138 Abs. 1, §§ 607, 765
Verfahrensgang
Schleswig-Holsteinisches OLG (Entscheidung vom 17.01.1991; Aktenzeichen 2 U 47/90) |
LG Kiel (Entscheidung vom 13.03.1990; Aktenzeichen 11 O 355/89) |
Fundstellen
BB 1992, 167 |
ZIP 1992, 168 |
ZBB 1992, 58 |
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