• Gemäß DRS 20.126 ist im Prognosebericht über Prognosen zu den bedeutsamsten Leistungsindikatoren zu berichten. Zur Erfüllung der Anforderungen müssen die Prognosen Aussagen zur erwarteten Veränderung der prognostizierten Leistungsindikatoren gegenüber dem entsprechenden Ist-Wert des Berichtsjahres enthalten und dabei die Richtung und Intensität der Veränderung verdeutlichen (vgl. DRS 20.128–.130). Zu den relevanten finanziellen Leistungsindikatoren (z. B. Umsatz, Jahresüberschuss, EBITDA, EBIT o. Ä.) sind demnach Prognosen zumindest in Form einer qualifiziert-komparativen Prognose abzugeben (z. B. "leicht steigend").
  • Bei außergewöhnlich hoher Unsicherheit in Bezug auf die zukünftige Entwicklung mit beeinträchtigenden Auswirkungen auf die Prognosefähigkeit des Unternehmens reichen im Konzernlagebericht komparative Prognosen oder die Darstellung der voraussichtlichen Entwicklung der verwendeten Leistungsindikatoren in verschiedenen Zukunftsszenarien unter Angabe ihrer jeweiligen Annahmen aus.
  • Mittelgroße Unternehmen können die Angaben im Prognosebericht aufgrund des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit auf Mindestanforderungen begrenzen.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Steuer Office Excellence enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge