Die Änderung der Bilanz eines bestimmten Wirtschaftsjahres ist – unabhängig von der Frage, auf welche Bilanzansätze sich die Berichtigung der Bilanz bezieht – bis zur Höhe des gesamten Berichtigungsbetrages[74] der Bilanz[75] zulässig. Damit sind Änderungen der Aktiven und Passiven für das jeweilige Jahr in Summe zu betrachten.[76] Eine Bilanzänderung i.S.d. Vorschrift schließt den Ausgleich von Gewinnminderungen nicht aus.
Beraterhinweis Auch die Gewinnänderungen, die sich aus Nicht- oder fehlerhaften Buchung von Entnahmen und Einlagen ergeben, sind zu berücksichtigen.[77] In den Vergleich der Auswirkungen ist jedoch nur das jeweilige Wirtschaftsjahr der Bilanzänderung einzubeziehen.
Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Steuer Office Excellence enthalten. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen