Große und mittelgroße Kapitalgesellschaften und die ihnen gleichgestellten Personengesellschaften haben in ihren Bilanzen mindestens die in § 266 Abs. 2 und 3 HGB bezeichneten Posten gesondert und in der dort vorgeschriebenen Reihenfolge auszuweisen.[1]
Aktivseite (§ 266 Abs. 2 HGB)
A. Anlagevermögen: |
I. Immaterielle Vermögensgegenstände: |
1. Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte; |
2. entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten; |
3. Geschäfts- oder Firmenwert; |
4. geleistete Anzahlungen; |
II. Sachanlagen: |
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken; |
2. technische Anlagen und Maschinen; |
3. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung; |
4. geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau; |
III. Finanzanlagen: |
1. Anteile an verbundenen Unternehmen; |
2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen; |
3. Beteiligungen; |
4. Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht; |
5. Wertpapiere des Anlagevermögens; |
6. sonstige Ausleihungen; |
B. Umlaufvermögen: |
I. Vorräte: |
1. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe; |
2. unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen; |
3. fertige Erzeugnisse und Waren; |
4. geleistete Anzahlungen; |
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände: |
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen; |
2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen; |
3. Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht; |
4. sonstige Vermögensgegenstände; |
III. Wertpapiere: |
1. Anteile an verbundenen Unternehmen; |
2. sonstige Wertpapiere; |
IV. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks; |
C. Rechnungsabgrenzungsposten; |
D. Aktive latente Steuern; |
E. Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung. |
Passivseite (§ 266 Abs. 3 HGB)
A. Eigenkapital: |
I. Gezeichnetes Kapital; |
II. Kapitalrücklage; |
III. Gewinnrücklagen: |
1. gesetzliche Rücklage; |
2. Rücklage für Anteile an einem herrschenden oder mehrheitlich beteiligten Unternehmen; |
3. satzungsmäßige Rücklagen; |
4. andere Gewinnrücklagen; |
IV. Gewinnvortrag/Verlustvortrag; |
V. Jahresüberschuß/Jahresfehlbetrag; |
B. Rückstellungen: |
1. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen; |
2. Steuerrückstellungen; |
3. sonstige Rückstellungen. |
C. Verbindlichkeiten: |
1. Anleihen, davon konvertibel; |
2. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten; |
3. erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen; |
4. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen; |
5. Verbindlichkeiten aus der Annahme gezogener Wechsel und der Ausstellung eigener Wechsel; |
6. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen; |
7. Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht; |
8. sonstige Verbindlichkeiten, davon aus Steuern, davon im Rahmen der sozialen Sicherheit. |
D. Rechnungsabgrenzungsposten; |
E. Passive latente Steuern. |
Tab. 4: Aktiv- und Passivseite der Bilanz.
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