In Rz. 19 f. des Schreibens v. 15.8.2023 nimmt das BMF dazu Stellung, wie es sich verhält, wenn mehrere Steuerpflichtige das häusliche Arbeitszimmer nutzen. Dabei ist

  • zuerst zu prüfen, bei welchem Steuerpflichtigen ein Mittelpunkts-Fall vorliegt. Ist ein solcher nicht gegeben, kann immer noch ggf. die Tagespauschale nach § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 6c EStG von ihm beansprucht werden.
  • Zudem ist zu prüfen, wer tatsächlich die Aufwendungen trägt. Insofern kommt es z.B. darauf an, wer Partei eines Mietvertrages ist bzw. von wessen Konto die Aufwendungen bezahlt werden. Beachten Sie auch einen abgekürzten Zahlungsweg bei Zahlung durch Dritte.

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