2.2.1 Allgemeines

Wohn- und Nichtwohngebäude

Dieses Programm fördert ausschließlich Wohn- und Nichtwohngebäude. Diese müssen nach ihrer Fertigstellung oder nach der Umsetzung aller energetischen Maßnahmen unter den Anwendungsbereich des aktuell gültigen Gebäudeenergiegesetzes (GEG) fallen. Wird ein Gebäude zum Teil gewerblich genutzt, kann dieser Gebäudekomplex als separates Effizienzgebäude gefördert werden. Voraussetzung ist, dass dieser Gebäudekomplex gemäß den Grundsätzen für den Energieausweis[1] ein räumlich und funktional abgegrenztes, selbstständiges Gebäude bildet.

Um die Förderung beanspruchen zu können, müssen die Anforderungen des geltenden GEG eingehalten werden. Dies ist nur dann nicht gefordert, wenn in den Richtlinien zu diesem Programm und in den technischen Mindestanforderungen nichts anderes geregelt ist.

 
Wichtig

Keine mit Gas betriebene Wärmeerzeuger

Dieses Programm fördert nur Wärmeerzeuger auf Basis erneuerbarer Energien. Nicht gefördert werden

  • gasbetriebene Wärmeerzeuger (z. B. Gas-Brennwertkessel, gasbetriebene Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen, Gasstrahler, Gas-Warmlufterzeuger) und die
  • zugehörigen Umfeldmaßnahmen (z. B. deren Einbau und Anschluss sowie Abgassysteme und Schornsteine).

2.2.2 Wie erreicht man die Klassen EE und NH?

Die Effizienzgebäude-Standards unterscheiden sich nochmals in EE- und NH-Klassen. Was verbirgt sich dahinter?

EE-Klasse

55 % erneuerbare Energien

Soll ein Gebäude den Standard EE erhalten, muss es Zusatzanforderungen bezogen auf den Einsatz von erneuerbaren Energien erfüllen. Es wird verlangt, dass ein EE-Gebäude mit einem Mindestanteil von 55 % durch die Nutzung erneuerbarer Energien und/oder unvermeidbarer Abwärme seinen berechneten Wärme- und Kältebedarf[1] abdeckt.

Dies kann durch folgende Maßnahmen erreicht werden:

  • Nutzung von Solarthermie
  • eigene Erzeugung und Nutzung von Strom aus erneuerbaren Energien zur Wärmeerzeugung, ausgenommen Stromdirektheizungen auf der Basis von Festkörperwärmespeichern
  • über ein technisches System nutzbar gemachte Geothermie/Umweltwärme/unvermeidbare Abwärme
  • Verfeuerung von fester Biomasse
  • Verfeuerung direkt bezogener gasförmiger Biomasse; über das Erdgasnetz bezogenes Biomethan ist ausschließlich bei KWK-Anlagen hinreichend und kann nur dort angerechnet werden
  • Kälte aus erneuerbaren Energien
  • Anschluss an Wärme- oder Gebäudenetze; für die Deckung des Anteils erneuerbarer Energien im Wärme- oder Gebäudenetz darf nur Wärmeerzeugung nach den obigen Punkten verwendet werden. Wenn das Wärmenetz einen Primärenergiefaktor von höchstens 0,25 aufweist oder ein nach der Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) geförderter Transformationsplan für das Wärmenetz vorliegt, darf für das Wärmenetz ein Anteil von 55 % erneuerbarer Energien zur Erfüllung der EE-Klasse pauschal angesetzt werden.

NH-Klasse

Nachhaltigkeitszertifikat

Um den NH-Standard erreichen zu können, muss eine Nachhaltigkeitzertifitierung die Übereinstimmung der Maßnahmen mit den Anforderungen des Qualitätssiegels "Nachhaltiges Gebäude" (QNG) des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat bestätigen. Die Ausgabe erfolgt über eine akkreditierte Zertifizierungsstelle. Weitere Information hierzu gibt es unter www.nachhaltigesbauen.de.

Worst Performing Buildings (WPB)

Zusatzförderung

Hierbei handelt es sich um Gebäude, die aufgrund des energetischen Sanierungsstandes zu den energetisch schlechtesten 25 % des deutschen Gebäudebestandes gehören. Für die Sanierung eines solchen "Worst Performing Buildings" wird ein Bonus von 5 % gewährt. Dieser Bonus ist mit der EE- oder NH-Klasse kumulierbar.

Denkmal als Wohn- und Nichtwohngebäude

Besonders erhaltenswerte Bausubstanz

Ist das Gebäude ein Denkmal, sind die Förderungen für ein Effizienzgebäude Denkmal sowie Effizienzhaus Denkmal möglich. Gefördert werden nicht nur Baudenkmale, sondern auch sonstige besonders erhaltenswerte Bausubstanzen, sofern es sich hierbei um Wohnungen handelt. Informationen darüber, was ein Baudenkmal oder eine besonders erhaltenswerte Bausubstanz ist, findet man unter www.kfw.de/denkmal.

 
Hinweis

Entweder EE oder NH

Die Zusatzstandards können für die Finanzierung nicht kombiniert werden. Entweder erfolgt die Förderung nach dem EE-Standard oder NH-Standard.

[1] § 34 GEG.

2.2.3 Förderung von Nichtwohngebäuden der Kommunen

Die Förderung von Nichtwohngebäuden teilt sich in den Neubau und die Sanierung zum Effizienzgebäude auf.

Förderung von Neubauten

Effizienzgebäude 40 NH

Gefördert wird die Errichtung von Nichtwohngebäuden (Neubau) sowie der Ersterwerb neu errichteter energieeffizienter Nichtwohngebäude. Die Nichtwohngebäude müssen dabei den energetischen Standard eines Effizienzgebäudes 40 (NH) erreichen.

Gefördert werden auch Umfeldmaßnahmen. Nicht gefördert werden dagegen die durch den Erwerb verursachten Transaktionskosten und die Kosten des Grundstückserwerbs.

 
Wichtig

Besonderheiten bei Rohbauten

Handelt es sich bei dem Objekt um einen Rohbau, fällt dieser nur dann unter die Förderung für Neubauten, wenn für ihn eine neue Baugenehmigung erteilt wird. Dies gilt auch, wenn ein Änderungsantrag gestellt wird, mit dem eine...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Steuer Office Excellence enthalten. Sie wollen mehr?


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