Neben den energetischen Maßnahmen selbst werden auch folgende Nebenmaßnahmen gefördert:

  • Aufwendungen für energetische Fachplanungs- und Baubegleitungsleistungen im Zusammenhang mit einem Neubau
  • Aufwendungen für eine Nachhaltigkeitszertifizierung und der damit in Zusammenhang stehenden Beratungs- und Planungsleistungen.
 
Hinweis

Nicht gefördert werden ...

... Umschuldungen oder Nachfinanzierungen bereits laufender Projekte.

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