Direktantrag
Die Förderanträge sind direkt bei der KfW-Bank zu stellen. Die notwendigen Antragsformulare und Hinweise findet man auf der Webseite der KfW: www.kfw.de/264.
Kein Vorhabenbeginn
Vor Antragstellung darf mit dem Vorhaben noch nicht begonnen worden sein. Als Vorhabenbeginn bzw. nicht Vorhabenbeginn werden folgende Punkte angesehen:
Objekt | schädlicher Vorhabenbeginn | kein Vorhabenbeginn |
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Neubau |
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Sanierung |
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Wurde bereits mit den Arbeiten begonnen, ist dies nur dann unschädlich, wenn der Beginn mit der KfW in einem dokumentierten Beratungsgespräch (Formular "Nachweis eines Beratungsgesprächs") ausdrücklich erlaubt wurde.
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