Entscheidungsstichwort (Thema)

Nichtannahmebeschluss ohne Begründung

 

Normenkette

BVerfGG § 93d Abs. 1 S. 3

 

Verfahrensgang

BFH (Urteil vom 17.05.2021; Aktenzeichen IX R 21/18)

Hessisches FG (Urteil vom 18.04.2018; Aktenzeichen 5 K 2703/12)

 

Tenor

Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen.

Von einer Begründung wird nach § 93d Abs. 1 Satz 3 BVerfGG abgesehen.

 

Gründe

Rz. 1

Diese Entscheidung ist unanfechtbar.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI15344308

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