Verfahrensgang
FG München (Urteil vom 30.11.2010; Aktenzeichen 2 K 2315/08) |
Tenor
Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen.
Diese Entscheidung ist unanfechtbar.
Unterschriften
Gerhardt, Hermanns, Müller
Fundstellen
Dokument-Index HI6980297 |
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