Rz. 67
Unterlagen sind Schriftstücke, ggf. auch mit grafischem Inhalt und umfassen zudem auch elektronisch gespeicherte Dokumente, wenn sie anstelle von Schriftstücken verwandt werden. In § 97 Abs. 1 S. 1 AO werden Bücher, Aufzeichnungen und Geschäftspapiere im Kontext zu "anderen Urkunden" gestellt, sodass hier von einer Urkundenqualität der genannten Unterlagen auszugehen ist.
Rz. 68
Sachdienlich sind Unterlagen, wenn sie Erkenntnisse mit Blick auf die Anwendung der Hinzurechnungsbesteuerung erbringen. Dabei ist nicht erforderlich, dass die Unterlagen speziell für Zwecke der Hinzurechnungsbesteuerung oder allgemein zur Besteuerung im Ausland erstellt worden sind; ausreichend ist die Existenz der Unterlagen ohne ein bestimmtes Zweckerfordernis. Die Vorlagepflicht betrifft damit nur vorhandene Unterlagen, sodass für die Sachverhaltsaufklärung keine Unterlagen anzulegen oder Bücher zu führen sind.
Rz. 69
Welche Unterlagen zu den sachdienlichen Unterlagen im Sinne der Vorschrift gehören, wurde gesetzgeberisch durch die Änderung mit dem ATADUmsG über die Bilanzen und Erfolgsrechnungen der ausländischen Gesellschaft auch auf deren Steuererklärungen und -bescheide sowie einer Darstellung der Beteiligungsverhältnisse ausgeweitet. Neben diesen im Gesetz ausdrücklich genannten Unterlagen können auch Satzungen, Gewinnverteilungsvereinbarungen, Prüfungsberichte, Protokolle von Gesellschafterversammlungen, Buchführungsbelege oder Geschäftsberichte der jeweiligen ausländischen Gesellschaft einschließlich (soweit passend) einer ausländischen Familienstiftung i. S. d. § 15 AStG sein. Die Beispielsaufzählung macht deutlich, dass sich die Pflicht zur Vorlage insbesondere auf Geschäftsführungsunterlagen erstreckt.
Rz. 70
Sachdienliche Unterlagen i. S. d. § 17 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 AStG
die (persönlichen) Verhältnisse des Stpfl. zur ausländischen Gesellschaft betreffend:
- Gründungsurkunden, andere das Gesellschaftsverhältnis betreffende Verträge und urschriftliche Abreden
- Vereinbarungen betreffend die Beteiligung am Vermögen der ausländischen Gesellschaft oder betreffend die Zurechnung von Anteilen und Stimmrechten an der ausländischen Gesellschaft
- Protokolle von Gesellschafterversammlungen (s. dazu im Einzelnen BFH v. 13.2.1968, GrS 5/67, BStBl II 1968, 365)
- Gewinnverteilungsvereinbarungen der Gesellschafter
- Angaben über stille (atypische) Beteiligungen und Unterbeteiligungen
- Unterlagen über die Veräußerung von Anteilen an ausländischen Gesellschaften
die wirtschaftlichen Verhältnisse der ausländischen Gesellschaft betreffend:
- Unterlagen über Sitz und Geschäftsleitung der ausländischen Gesellschaft
- von der ausländischen Gesellschaft abgeschlossene Verträge, soweit sie für die Zuordnung zu aktiven Tätigkeiten und passivem Erwerb von Bedeutung sind (insbes. Verträge über Darlehnsaufnahme und -vergabe, Verträge über Handelstätigkeiten mit unbeschränkt steuerpflichtigen Anteilseignern oder ihnen nahestehende Personen und Verträge über Dienstleistungstätigkeiten unter Mitwirken von unbeschränkt steuerpflichtigen Anteilseignern bzw. ihnen nahestehenden Personen)
- Unterlagen zur Art und Weise der Geschäftsabwicklung, wie z. B. Anstellungs-, Dienst- und Arbeitsverträge, Mietverträge über Geschäftsräume, Telefonverbindungen (inkl. der Vertragsdaten), Bankverbindungen usw.
- Prüfungsberichte der ausländischen Gesellschaft
- Verträge der Gesellschaft, soweit sie für Zuordnungen und Abgrenzungen zu aktiven und passiven Tätigkeiten von Bedeutung sind, wie z. B. Darlehensverträge, Verträge über Handelstätigkeiten, Dienstleistungen mit Stpfl. (oder ihnen nahestehende Personen)
- Unterlagen zu Ausschüttungen von nachgeschalteten Gesellschaften
die steuerlichen Verhältnisse der ausländischen Gesellschaft betreffend:
- Unterlagen, über die den Hinzurechnungsbeträgen zugrundeliegenden Bruttoerträge
- Belege zu Betriebsausgaben, die mit den Zwischeneinkünften in wirtschaftlichem Zusammenhang stehen
- Unterlagen zur Steuerbelastung der Einkünfte der ausländischen Gesellschaft im Staat ihres Sitzes oder Geschäftsleitung
- Unterlagen über die zulasten der ausländischen Gesellschaft von deren Einkünften oder Vermögen erhobenen Steuern/Steuerunterlagen der Gesellschaft zu Einkünften und/oder Vermögen, wie ausländische Steuerbescheide, Zahlungsbelege
- Unterlagen über die Veräußerung von Anteilen an ausländischen Gesellschaften
- Unterlagen über Ausschüttungen von nachgeschalteten Gesellschaften.