Dipl.-Kffr. Cordula Schneider
Werfen wir einen genaueren Blick auf die aktuellen Tätigkeiten und Dienstleistungen:
5.1 Mandanteninformationen, Informationsbeschaffung
Dieser Service ist genau das, was Ihre Mandanten jetzt brauchen und aus meiner Sicht nicht abrechenbar. Zudem möchten Sie nicht, dass Ihre Mandanten Ihre Infos ausschließlich von Facebook und der Bild-Zeitung bekommen. Also Mandanten-Informationen – im Moment möglichst täglich – per Mail, auf Ihrer Website, Ihrem Anrufbeantworter etc. Sie dürfen Ihren Mandanten gerne sagen, dass dies eine kostenlose Dienstleistung ist!
5.2 Hotline
Viele Mandanten werden trotz aller aktiv an sie gesandten Informationen auch persönlich über das Telefon oder Videokonferenzen das Gespräch suchen. Hier geht es erst mal um die Präsenz – ich bin für Dich da, ich höre Dir zu. Die Verunsicherung und die Sorgen der Mandanten sind groß – ob sie nun im Einzelfall berechtigt erscheinen oder nicht. Auch diese Leistung ist kaum abrechenbar. Sie führt aber hoffentlich dazu, dass Ihre Mandanten Sie als echten Vertrauten erkennen und den Nutzen dadurch honorieren, dass sie die monatlichen Zahlungen weiter bedienen. Die Hotline können Sie durch ein gutes Informationskonzept (s. o.) durchaus eindämmen.
5.3 Dienstleistungen im Lohnbereich
In wenigen Tagen sind Sie und Ihre Mitarbeiter zu wahren "KUG-Helden" mutiert. Im Einzelnen höre ich, dass die meisten Kanzleien die Meldung zum KUG wohl nicht berechnen. Die Einrichtung und die Abrechnung des KUG wird in der Regel per Stunde berechnet. Zur schlankeren Organisation und Dokumentation können Sie hier alternativ einen Festpreis pro Lohnabrechnung zu Grunde legen.
5.4 Dienstleistungen in der Buchhaltung
Das Leben geht ja weiter – auch ohne Finanzamtsfristen. Die aktuellen BWA's spielen bei der Beantragung von Krediten und Rettungsmaßnahmen eine zentrale Rolle. Gerade in diesem Bereich gilt es jetzt wirklich "aktuell" zu sein. Die März-Buchhaltung wir sofort gebraucht. Dies ist nicht nur eine zeitliche Herausforderung. Für diese Buchhaltung März ist eine Reduzierung des Buchhaltungshonorars also eher nicht zu befürchten. Für die Buchhaltungen mit sinkenden Umsätzen empfehle ich Ihnen, sich eine Untergrenze zu überlegen. Dann sind Sie auf die wahrscheinlich kommenden Honorarverhandlungen zumindest vorbereitet.
5.5 Dienstleistungen bei Stundung und Herabsetzung
Hier spricht aus meiner Sicht nichts gegen eine "normale" Abrechnung. Da wohl im Moment keine aufwändigeren Begründungen notwendig sind, wird wohl ein eher moderates Honorar angemessen sein.
5.6 Dienstleistungen bei der Beantragung von Fördermaßnahmen und Krediten
Die Anträge für die in den einzelnen Bundesländern wohl unterschiedlichen Rettungsschirme/ Soforthilfen sind nicht so einfach Antrag wie es die Kommunikation einiger Politiker aussehen lässt. Das Formular für das Saarland etwa verlangt vom Antragsteller die Angabe des Liquiditätsengpasses für 3 Monate, sowie die an Eides Statt unterschriebene Versicherung, dass alle anderen Möglichkeiten bereits ausgeschöpft wurden (u. a. KUG, kein Geld von der Bank, Antrag bzgl. Steuerstundung/Herabsetzung, De-minimis-Regel). Aus Berlin ist zu hören, dass die Berechnung des Liquiditätsengpasses mitgeliefert werden muss. Allein aufgrund der Vielzahl von Fällen wird es in Ihrer Kanzlei vermutlich spätestens hier grenzwertig werden. Die Abrechnung zu moderaten Preisen sollte hier auch ohne Weiteres möglich sein. Nochmal: Die Entscheidung liegt bei Ihnen! Suchen Sie sich Ihre Wohlfühlzone zwischen "absolut kostenlos" und "kompletter Abrechnung".