Mit dem Ziel die Wirtschaft zu stabilisieren und die Existenz der Bürger zu sichern, initiierte die Bundesregierung seit Beginn der Corona-Pandemie unter anderem zahlreiche steuerliche Hilfsmaßnahmen, die sich insbesondere positiv auf die Liquidität auswirken sollten. Die beschlossenen Maßnahmen – vorwiegend aus den insgesamt vier Corona-Steuerhilfegesetzen – sind inzwischen weitestgehend ausgelaufen, teilweise sind die betroffenen Veranlagungszeiträume jedoch noch offen oder der Gesetzgeber entschied sich, die nur temporär geplanten Maßnahmen nun dauerhaft zu übernehmen. Der vorliegende Beitrag gewährt dem Leser einen Einblick in die relevanten Maßnahmen, wobei der Rechtsstand zum 30.4.2024 herangezogen wurde.

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