3.1 Wie ist die Schlussabrechnung einzureichen?
Die Schlussabrechnung ist zwingend durch einen prüfenden Dritten oder eine prüfende Dritte im Namen des Antragstellenden über das digitale Antragsportal einzureichen. In einem ersten Schritt legt der prüfende Dritte, der die ursprünglichen Anträge eingereicht hat (bei Steuerberaterwechsel bitte Ziffer 5.4 beachten), hierzu ein Organisationsprofil für den Antragstellenden an. Im Organisationsprofil werden die aktuell gültigen Stammdaten des Antragstellenden und im Falle eines verbundenen Unternehmens, alle übrigen Unternehmen des Verbundes, zentral erfasst.
In einem zweiten Schritt werden die ursprünglichen Anträge dem Organisationsprofil zugeordnet. Anschließend wird sukzessive für jedes der beantragten Förderprogramme ein separater Antrag auf Schlussabrechnung ausgefüllt. Die Bearbeitung der Anträge erfolgt in der Reihenfolge der Leistungszeiträume der Programme, um Abhängigkeiten aufzulösen.
Für Paket 1 ergibt sich die folgende Bearbeitungsreihenfolge:
- Überbrückungshilfe I
- Novemberhilfe
- Dezemberhilfe
- Überbrückungshilfe II
- Überbrückungshilfe III
Für Paket 2 ergibt sich die folgende Bearbeitungsreihenfolge:
- Überbrückungshilfe III Plus
- Überbrückungshilfe IV
Nach Bearbeitung der einzelnen Schlussabrechnungen im Paket wird eine Übersicht der gewählten Beihilferegelungen und Inanspruchnahme diesbezüglicher Obergrenzen zur abschließenden Prüfung angezeigt.
Eine detaillierte Anleitung zu den einzelnen Schritten der Schlussabrechnung finden Sie im
Leitfaden für prüfende Dritte (PDF, 3 MB)
3.2 Wozu dienen die Angaben im Organisationsprofil?
Das Organisationsprofil dient als Bindeglied, um sämtliche Anträge, für die eine Schlussabrechnung erstellt werden muss, gemeinsam im Paket abrechnen zu können.
Dazu werden aktuelle Angaben zum antragstellenden Unternehmen zentral abgefragt. Handelt es sich beim Antragstellenden um ein verbundenes Unternehmen, sind alle Unternehmen des Verbundes anzugeben.
Ist in Rechtsnachfolgefällen ein neuer Antragsteller anzugeben, vgl. hierzu Ziffer 6.6.
Im Organisationsprofil sind alle erhaltenen Beihilfen anzugeben, die nicht im Paket 1 (Überbrückungshilfe I bis III, November-/Dezemberhilfe) oder Paket 2 (Überbrückungshilfe III Plus & IV) enthalten sind, jedoch für die Überprüfung der Einhaltung der beihilferechtlichen Obergrenzen relevant sind. Darunter fallen insbesondere die Corona-Soforthilfe, ggf. KfW-Förderkredite und andere Corona-Hilfen des Bundes, der Länder und Kommunen. Auch November- und Dezemberhilfe, die auf Grundlage eines Direktantrags bewilligt wurde, ist hier mit anzugeben.
Bei den abgefragten Angaben im Organisationsprofil handelt sich hierbei größtenteils um Informationen, die bereits bei der ursprünglichen Antragstellung abgefragt wurden und in den meisten Fällen zum Zeitpunkt der Schlussabrechnung noch immer aktuell sind. Daher gibt es die technische Möglichkeit, die ursprünglichen Angaben aus einem bereits gestellten Antrag in das Organisationsprofil zu übertragen. Aufgabe des prüfenden Dritten ist es, die Aktualität der übernommenen Daten zu prüfen und ggf. anzupassen. Bitte beachten Sie, dass hinsichtlich der Bankverbindung ausschließlich beim Finanzamt hinterlegte Daten angegeben werden dürfen, die zudem mit der angegebenen Steuernummer (in der Regel Umsatzsteuernummer) verknüpft sind.
Für eine spätere Evaluation der Förderprogramme werden Angaben zur Beschäftigung an den Stichtagen 29. Februar 2020 und 30. April 2022 abgefragt.
3.3 Kann ich als Unternehmerin oder Unternehmer die in meine Namen gestellten Anträge auf Schlussabrechnung einsehen?
Ja, über ein Informationsportal erhalten Antragstellende demnächst einen direkten, vollständigen Einblick in die durch ihre prüfenden Dritten gestellten Anträge und Schlussabrechnungen der Überbrückungshilfen I bis IV sowie November- und Dezemberhilfe. Eine Anzeige klärt über den aktuellen Bearbeitungsstatus der eingereichten Anträge auf.
Antragstellende können somit die im Rahmen der Schlussabrechnung ggf. neu berechnete Förderhöhe einsehen. Dies ermöglicht den Antragstellenden vor Abschluss der Prüfung durch die Bewilligungsstelle eine erste Abschätzung möglicher Nach- bzw. Rückzahlungen vorzunehmen.
Darüber hinaus beinhaltet das Portal eine Beihilfenübersicht, die die Verteilung der Förderhöhe auf die jeweils ausgewählten Beihilferegelungen dokumentiert. Unter Angabe der jeweiligen beihilferechtlichen Obergrenze können Antragstellende so den verbliebenen beihilferechtlichen Spielraum einsehen. Der Beihilfenübersicht liegen die in der Schlussabrechnung gemachten Eingaben zugrunde.
Der Zugang zum Informationsportal erfolgt über das ELSTER-Zertifikat: Unternehmen authentisieren sich mit dem ELSTER-Unternehmenszertifikat; (Solo-)Selbstständige oder freiberuflich Tätige können wahlweise auch das persönliche ELSTER-Zertifikat nutzen.
Bitte beachten Sie, dass die Prüfung der Schlussabrechnung mehrere Monate in Anspruch nehmen kann. Anfragen zur voraussichtlichen Dauer der Bearbeitung können grundsätzlich nicht beantwortet werden.
3.4 Welche Nachweise müssen bereitgehalten werden?
Grundsätzlich muss die Antragstellerin bzw. der Antragsteller die den Angaben in den Anträgen auf Schlussabrechnung zugrundeliegenden Nachweise, Unterlagen und Zahlungsbelege vorhal...