Endspurt bei Corona-Schlussabrechnungen

Die Frist für die Einreichung der Schlussabrechnungen der Corona-Wirtschaftshilfen läuft am 30.9.2024 ab. Allerdings sind bisher nur zwei Drittel der Schlussabrechnungen eingereicht worden, teilte das Bundeswirtschaftsministerium auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mit.

Die "Einreichungsdynamik" steige täglich weiter an. Bis zum 30. 9.2024 könnten voraussichtlich rund 90 Prozent der einzureichenden Schlussabrechnungenn (Überbrückungshilfen, November- und Dezemberhilfen) - von insgesamt rund 860.000 - erwartet werden.

Staat half mit Milliarden

Mit den Corona-Wirtschaftshilfen (Überbrückungshilfen, November- und Dezemberhilfen) wurden im Zeitraum Juni 2020 bis Juni 2022 Unternehmen und Selbstständige mit erheblichen coronabedingten Umsatzrückgängen mit mehr als 60 Mrd. EUR unterstützt.

Wirtschafts-Staatssekretär Sven Giegold hatte im Juli gesagt, der Erfolg der Corona-Hilfsprogramme habe vor allem auf der schnellen und unbürokratischen Bewilligung an die Unternehmen basiert. "Der Schutz aller Steuerzahler verlangt nun, dass der korrekte Bedarf der ausgezahlten Steuergelder nun auch nachgewiesen wird."

Rückforderungen in 25 % der Fälle

Laut Ministerium werden in rund drei Viertel der geprüften Schlussabrechnungen Nachzahlungen (41 Prozent) gewährt beziehungsweise die vorläufige Bewilligung bestätigt (33 Prozent). In rund 25 Prozent der finalen Schlussbescheide erfolgten Rückforderungen in Höhe von durchschnittlich rund 7.400 Euro gegenüber der vorläufig gewährten Hilfe. Schätzungsweise würden nach Abschluss der Schlussabrechnung Rückflüsse an den Bund in Höhe von rund 700 Mio. EUR erwartet. Die endgültige Bilanz werde erst 2025 vorliegen.

Einreichung auch nach Fristablauf noch möglich

Um den sprüfenden Dritten beim Endspurt noch genügend Zeit zur Behebung kurzfristig auftretender (technischer) Probleme zu geben, werde die Einreichung der Schlussabrechnung auch noch kurze Zeit nach dem 30. September möglich sein. Erst nach Ablauf der Anhörungsfrist am 30.11.2024 Rückforderungsmaßnahmen durch die Bewilligungsstellen eingeleitet.

Soforthilfen des Bundes

Zu Beginn der Pandemie gab es Soforthilfen des Bundes, die im Frühjahr 2020 für einen dreimonatigen Förderzeitraum beantragt werden konnten. Inzwischen sind rund 3,58 Mrd. EUR von rund 582.000 Unternehmen und Selbständigen zurückgezahlt worden, wie das Ministerium unter Berufung auf Bewilligungsstellen der Länder mitteilte. In mehreren Ländern seien die Rückmeldeverfahren und nachträglichen Überprüfungen noch nicht abgeschlossen. Die Bewilligung von Geldern stand laut Ministerium unter dem Vorbehalt der nachträglichen Überprüfung und einer damit verbundenen möglichen Rückzahlung.

dpa

Schlagworte zum Thema:  Coronavirus