5.1 Wie erkenne ich, dass es sich bei dieser Websiete um ein vertrauenswürdiges Angebot handelt?
Diese Webseite und der Online-Antrag zur Überbrückungshilfe sind Angebote des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz, des Bundesministeriums der Finanzen sowie des Bundesministeriums des Innern und für Heimat.
Sie sind ausschließlich unter den gültigen Webadressen ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de sowie antragslogin.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de zu erreichen.
Geben Sie erst dann Ihre Daten ein, nachdem Sie sich vergewissert haben, dass ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de bzw. antragslogin.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de als Webadresse im Adressfeld Ihres Browsers stehen. Ähnlich anmutende Webangebote unter abweichenden Webadressen oder mit anderen Endungen sind Fake-Webseiten.
5.2 An wen können weitere Fragen adressiert werden?
Fragen können an prüfende Dritte gerichtet werden. Fragen allgemeiner Art sind an den Service-Desk des BMWK zu richten.
5.3 Handeln die prüfenden Dritten im Auftrag des antragstellenden Unternehmens?
Ja.
5.4 Wie gehe ich bei einem Wechsel des prüfenden Dritten vor?
Alle Schlussabrechnungen eines Paketes müssen gebündelt von einer bzw. einem prüfenden Dritten bearbeitet und eingereicht werden. Wurden verschiedene Hilfen in Paket 1 (Überbrückungshilfe I bis III sowie Novemberhilfe/Dezemberhilfe) oder Paket 2 (Überbrückungshilfe III Plus und IV) ursprünglich von unterschiedlichen prüfenden Dritten beantragt, so ist vor Erstellung der Schlussabrechnung ein Wechsel hin zu einer bzw. einem prüfenden Dritten umzusetzen. Unter der Voraussetzung, dass alle vorliegenden Informationen und Dokumente zur Verfügung gestellt werden, können andere prüfende Dritte den Auftrag zur weiteren Betreuung übernehmen und bearbeiten. Das Gleiche gilt für die Übernahme der Schlussabrechnung durch andere prüfende Dritte bei triftigen Gründen der Nichterreichbarkeit der oder des ursprünglich prüfenden Dritten.
Für das Restaurant Ratskeller hat Steuerberaterin Stahnke einen Antrag auf Überbrückungshilfe I eingereicht. Steuerberaterin Siebel hat die Anträge für Novemberhilfe und Dezemberhilfe übernommen. Um die Voraussetzungen der Schlussabrechnung zu erfüllen, muss der Antragstellende in diesem Fall den Antrag für die Überbrückungshilfe I auf Frau Siebel oder die Anträge auf Novemberhilfe und Dezemberhilfe auf Frau Stahnke übertragen.
Wie der Antrag über einen "Wechsel des prüfenden Dritten" umgesetzt werden kann, wird auf folgender Seite erklärt: Anleitung: Wechsel des prüfenden Dritten.