Wo die Probleme sind:
- Das richtige Konto
- Aktivierung
- Rechnungsabgrenzungsposten
- Betriebsausgaben
1 So kontieren Sie richtig!
Praxis-Wegweiser: "Das richtige Konto" |
Konto SKR 03/04 Soll |
Kontenbezeichnung |
Betrag |
Konto SKR 03/04 Haben |
Kontenbezeichnung |
Betrag |
0631/3151 |
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten, Restlaufzeit bis 1 Jahr |
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1200/1800 |
Bank |
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Praxis-Wegweiser: "Das richtige Konto" |
Konto SKR 03/04 Soll |
Kontenbezeichnung |
Betrag |
Konto SKR 03/04 Haben |
Kontenbezeichnung |
Betrag |
0650/3170 |
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten, Restlaufzeit größer 5 Jahre |
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1200/1800 |
Bank |
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So kontieren Sie richtig!
Den von der Bank auf Ihr Bankkonto überwiesenen Betrag buchen Sie je nach Laufzeit des Darlehens auf das Konto "Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten, Restlaufzeit bis 1 Jahr" 0631/3151 (SKR 03/04), "Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten, Restlaufzeit 1 bis 5 Jahre" 0640/3160 (SKR 03/04) oder "Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten, Restlaufzeit größer 5 Jahre" 0650/3170 (SKR 03/04).
Die Gegenbuchung erfolgt auf das Konto "Bank" 1200/1800 (SKR 03/04).
Buchungssatz:
Bank |
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an Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten |
2 Praxis-Beispiel für Ihre Buchhaltung: Ein betriebliches Darlehen wird aufgenommen
Bauunternehmer Hans Groß hat bei seiner Hausbank ein betriebliches Darlehen i. H. v. 50.000 EUR aufgenommen. Die Laufzeit beträgt 8 Jahre. Die Bank berechnet eine Bearbeitungsgebühr von 2.000 EUR, 48.000 EUR überweist sie Mitte Dezember auf das betriebliche Bankkonto. Der Darlehensvertrag beinhaltet eine Klausel, nach der die Bearbeitungsgebühr im Falle der vorzeitigen Auflösung des Vertrags ggf. anteilig zuzurückzuzahlen ist.
Buchungsvorschlag:
Konto SKR 03/04 Soll |
Kontenbezeichnung |
Betrag |
Konto SKR 03/04 Haben |
Kontenbezeichnung |
Betrag |
1200/1800 |
Bank |
48.000 |
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0986/1940 |
Aktive Rechnungsabgrenzung |
2.000 |
0650/3170 |
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten, Restlaufzeit größer 5 Jahre |
50.000 |
Vertragsklauseln prüfen
Der Darlehensvertrag ist auf folgende Vertragsklauseln zu prüfen:
Ist im Vertrag eine – ggf. auch zeitanteilige – Rückzahlung der Bearbeitungsgebühr bei vorzeitiger Beendigung des Darlehensvertrags vereinbart, ist die Bearbeitungsgebühr in einen Rechnungsabgrenzungsposten einzustellen und über die Laufzeit des Darlehens erfolgswirksam aufzulösen.
Ist im Vertrag vereinbart, dass die Bearbeitungsgebühr nicht – auch nicht zeitanteilig -zu erstatten ist, wenn der Darlehensvertrag vorzeitig beendet wird, handelt es sich um sofort abzugsfähige Betriebsausgaben.
3 Wesen und Arten des Darlehens
Ein Darlehen ist ein schuldrechtlicher Vertrag, bei dem der Darlehensgeber dem Darlehensnehmer Geld oder vertretbare Sachen vorübergehend zur Nutzung überlässt. Man unterscheidet also grundsätzlich Gelddarlehen und Sachdarlehen.
3.1 Gelddarlehen: Darlehensgeber stellt Geldbetrag zur Verfügung – Darlehensnehmer schuldet die Zinsen
Das Gelddarlehen ist in den §§ 488-490 BGB geregelt, das Verbraucherdarlehen als Sonderfall des Gelddarlehens in §§ 491 ff. BGB. Durch den Darlehensvertrag wird der Darlehensgeber verpflichtet, dem Darlehensnehmer einen Geldbetrag in der vereinbarten Höhe zur Verfügung zu stellen.
Demgegenüber ist der Darlehensnehmer verpflichtet, einen geschuldeten Zins zu zahlen und bei Fälligkeit das zur Verfügung gestellte Darlehen zurückzuzahlen.
3.2 Sachdarlehen: Darlehensgeber überlässt "Sachen" – Darlehensnehmer zahlt Entgelt
Nach § 607 BGB wird durch den Sachdarlehensvertrag der Darlehensgeber verpflichtet, dem Darlehensnehmer eine vereinbarte vertretbare Sache zu überlassen. Der Darlehensnehmer ist zur Zahlung eines Darlehensentgelts und bei Fälligkeit zur Rückerstattung von Sachen gleicher Art, Güte und Menge verpflichtet.
Der Darlehensnehmer wird Eigentümer der Darlehenssache und ist daher berechtigt, die Sache zu verbrauchen oder weiter zu veräußern.
4 Laufzeitausweis: In der Bilanz muss differenziert werden
Die Standardkontenrahmen geben drei verschiedene Laufzeitausweise für Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten vor:
- Restlaufzeit bis 1 Jahr,
- Restlaufzeit 1 bis 5 Jahre
- Restlaufzeit größer 5 Jahre.
Ein Darlehen, dass eine Laufzeit von mehr als 5 Jahren zum Bilanzstichtag hat, ist deshalb wie folgt auf die verschiedenen Laufzeiten aufzuteilen:
Ausweis der Laufzeit in der Bilanz
Hans Groß nimmt zum 01.11.00 ein Darlehen über 12.000 EUR auf. Die Laufzeit des Darlehens beträgt 10 Jahr. Die monatliche Belastung ab 01.11.00 beträgt 125 EUR, wovon 120 EUR auf die Tilgung und monatlich 5 EUR auf den Zins entfällt. In seiner Bilanz zum 31.12.00 hat Hans Groß die Restlaufzeiten für dieses Darlehens wie folgt zu bilanzieren:
Restdarlehensbetrag zum 31.12.00: 11.760,00 EUR (auf die Laufzeiten aufzuteilender Darlehensbetrag)
Restlaufzeit bis 1 Jahr: 1.440 EUR (120 EUR x 12 Raten)
Restlaufzeit 1- 5 Jahre: 5.760 EUR (120 EUR x 48 Raten)
Restlaufzeit größer 5 Jahre: 4.560 EUR (120 EUR x 38 Raten).
Die Buchung zum 31.12.00 erfolgt zumeist über das Hauptkonto oder aber auch ein Verrechnungskonto:
Es wird davon ausgegangen, dass der Darlehensrestbetrag zum 31.12.00 über 11.760,00 EUR auf dem Konto 630/ 3150 (SKR 03/04) steht.
Konto SKR 03/04 Soll |
Kontenbezeichnung |
Betrag |
Konto SKR 03/04 Haben |
Kontenbezeichnung |
Betrag |
630/3150 |
Verbindlichkeiten ggü. Kreditinstituten |
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631/3151 |
Verbindlichkeiten ggü. Kreditinstituten – Res... |