Das BMF-Schreiben v. 10.11.2021 zur Anwendung der Optionsbesteuerung (§ 1a KStG) schafft für viele Fälle Klarheit, wie die Finanzverwaltung bestimmte Konstellationen beurteilen wird. Durch die Selbstbindung der Verwaltung kann sich die Praxis darauf verlassen. Ob alle Regelungen vor den FG bestehen werden, ist offen. Gerade in den umstrittenen Themen (wie z.B. bei der Zuflussbesteuerung der Gewinnanteile als Ausschüttung) gilt es, die weitere Rechtsentwicklung zu beachten.

 

Service: BMF v. 10.11.2021 – IV C 2 - S 2707/21/10001:004 – DOK 2021/1162290, GmbH-StB 2021, 386 (Herkens) abrufbar unter steuerberater-center.de

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