Gewinnanteil ist gesellschaftsvertraglich zu buchen auf ein ... | |||
... Eigenkapitalkonto mit Entnahmebeschränkung (nur durch Beschluss entnahmefähig) | ... Eigenkapitalkonto ohne Entnahmebeschränkung (sofort entnahmefähig) | ... Fremdkapitalkonto | |
Zufluss des Gewinnanteils an Gesellschafter (§ 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG)? | Noch kein Zufluss[17] | Zufluss des Gewinnanteils an den Gesellschafter[18] | Zufluss des Gewinnanteils an den Gesellschafter.[19] |
Folge für das Einlagekonto (§ 27 KStG) der optierenden Gesellschaft? | Keine Änderung des Einlagekontos | Erhöhung des Einlagekontos in Höhe des Gewinnanteils (Wiedereinlage der Ausschüttung)[20] | Keine Änderung des Einlagekontos, sondern Rückgewähr der Ausschüttung als Darlehen |
Folge für die AK der Anteile an der optierenden Gesellschaft? | Keine Änderung der AK der Anteile | Erhöhung der AK der Anteile | Keine Änderung der AK der Anteile |
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