Dipl.-Finw. (FH) Christian Anemüller[*]

Die Finanzverwaltung hat ein umfassendes BMF-Schreiben zur Anwendung der Abgeltungsteuer herausgegeben. Seit der letzten Veröffentlichung im Januar 2016 haben sich zahlreiche Änderungen aufgrund von gesetzlichen Änderungen, der Rspr. sowie einer zum Teil geänderten Auffassung der Verwaltung ergeben, welche in die Neufassung des BMF-Schreibens v. 19.5.2022 (BMF v. 19.5.2022 – IV C 1 - S 2252/19/10003 :009; BStBl. I 2022, 742) eingeflossen sind. Die erneute Veröffentlichung einer Neufassung des Anwendungsschreibens zur Abgeltungsteuer ist Zeugnis der Schnelllebigkeit des Rechtsgebietes zur Besteuerung von Kapitaleinkünften, insb. der Rspr. des BFH. Der zweiteilige Beitrag gibt einen Überblick über das Anwendungsschreiben mit seinen mehr als 300 Randziffern und geht unter Angabe der jeweiligen Rz. des BMF-Schreibens auf wichtige Änderungen und weitere ausgewählte Aspekte ein.

Inhaltsübersicht

  I. Neues Anwendungsschreiben zur Abgeltungsteuer (Teil I)
  II. Termingeschäfte i.S.d. § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 EStG und Abgrenzungsfragen (Teil I)
  III. Veräußerung sonstiger Kapitalforderungen (§ 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 EStG) (Teil I)
  IV. Begriff der Veräußerung i.S.d. § 20 Abs. 2 Satz 2 EStG (Teil I)
  V. Kapitalherabsetzung/Ausschüttung aus dem Einlagekonto (Teil I)
  VI. Kapitalmaßnahmen i.S.d. § 20 Abs. 4a EStG (Teil I)
  VII. Verluste (§ 20 Abs. 6 EStG) (Teil I)
  VIII. Private Veräußerungsgeschäfte – Abgrenzungsfragen zu Fremdwährungsgeschäften (Teil I)
  IX. Gesonderter Steuertarif für Einkünfte aus Kapitalvermögen gem. § 32d EStG (Teil II)
  X. Umsetzung des Steuerabzugsverfahrens auf Ebene der auszahlenden Stellen (Teil II)
[*] Der Autor ist in der Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen tätig. Der Beitrag wurde nicht in dienstlicher Eigenschaft verfasst.

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