1Meldungen sind zu erstatten für
1. |
Beschäftigte, die kranken-, pflege-, renten- oder nach dem Recht der Arbeitsförderung versicherungspflichtig sind, |
2. |
Beschäftigte, für die Beitragsanteile zur Rentenversicherung oder nach dem Recht der Arbeitsförderung zu zahlen sind, |
3. |
geringfügig Beschäftigte, |
4. |
Leiharbeitnehmer, |
5. |
[1]Bezieher von Entgeltersatzleistungen oder von Bürgergeld nach § 19 Absatz 1 Satz 1 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch, |
Von 2011 bis 2022:
5. |
Bezieher von Entgeltersatzleistungen oder von Arbeitslosengeld II, |
6. |
Wehr- und Zivildienstleistende. |
2Den Beschäftigten stehen Personen gleich, für die ein anderer wie ein Arbeitgeber Beiträge auf Grund gesetzlicher Vorschriften zahlt.
Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Steuer Office Excellence enthalten. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen