[Absender]
Der Botschafter der Bundesrepublik Deutschland
Ich beehre mich, Ihnen im Namen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und unter Bezugnahme auf die Verbalnote Nr. 152/93 vom 30. April 1993 sowie auf das am 30. September 1992 in Bonn unterzeichnete Abkommen zwischen der Republik Bolivien und der Bundesrepublik Deutschland zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen eine Zusatzvereinbarung zwischen der Regierung der Republik Bolivien und der Regierung der Bundesrepublik Deutschland im Zusammenhang mit Artikel 26 des genannten Abkommens vorzuschlagen, die folgenden Wortlaut hat:
2. |
Diese Zusatzvereinbarung erhält die gleiche Rechtskraft wie das Abkommen. |
Falls sich die Regierung der Republik Bolivien mit den Vorschlägen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland einverstanden erklärt, werden diese Note und die das Einverständnis der Regierung der Republik Bolivien zum Ausdruck bringende Antwortnote Ihrer Exzellenz eine ergänzende Vereinbarung zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Republik Bolivien zu Artikel 26 des Abkommens bilden, die gleichzeitig mit dem Abkommen in Kraft tritt.
Ich benutze diesen Anlaß, Sie, Herr Minister, erneut meiner ausgezeichneten Hochachtung zu versichern.
[Absender]
Dr. Ekkehard Hallensleben
La Paz, 30. Juli 1993
[Empfänger]
Herrn Minister für auswärtige und kulturelle Angelegenheiten
Roberto Peña
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