Verbalnote
[Absender]
Der Botschafter der Bundesrepublik Deutschland
Ich beehre mich, Ihnen im Namen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und unter Bezugnahme auf die Verbalnote Nr. 152/93 vom 30. April 1993 sowie auf das am 30. September 1992 in Bonn unterzeichnete Abkommen zwischen der Republik Bolivien und der Bundesrepublik Deutschland zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen eine Zusatzvereinbarung zwischen der Regierung der Republik Bolivien und der Regierung der Bundesrepublik Deutschland im Zusammenhang mit Artikel 26 des genannten Abkommens vorzuschlagen, die folgenden Wortlaut hat:
2. |
Diese Zusatzvereinbarung erhält die gleiche Rechtskraft wie das Abkommen. |
Falls sich die Regierung der Republik Bolivien mit den Vorschlägen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland einverstanden erklärt, werden diese Note und die das Einverständnis der Regierung der Republik Bolivien zum Ausdruck bringende Antwortnote Ihrer Exzellenz eine ergänzende Vereinbarung zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Republik Bolivien zu Artikel 26 des Abkommens bilden, die gleichzeitig mit dem Abkommen in Kraft tritt.
Ich benutze diesen Anlaß, Sie, Herr Minister, erneut meiner ausgezeichneten Hochachtung zu versichern.
[Absender]
Dr. Ekkehard Hallensleben
La Paz, 30. Juli 1993
[Empfänger]
Herrn Minister für auswärtige und kulturelle Angelegenheiten
Roberto Peña
[Note]
[Absender]
Republik Bolivien
Ministerium für auswärtige und kulturelle Angelegenheiten
Hiermit bestätige ich den Empfang Ihrer Note Nr. RK 551/20 vom 30. Juli des Jahres im Zusammenhang mit dem Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen, die wie folgt lautet:
(Es folgt der Text der einleitenden Note.)
Hierzu teile ich Ihnen mit, daß der in der genannten Note unterbreitete Vorschlag für die Regierung Boliviens annehmbar ist, so daß die Note Ihrer Exzellenz und diese Antwortnote einen Vertrag zwischen beiden Regierungen darstellen, der mit gleichem Datum in Kraft tritt.
Ich benutze diesen Anlaß, um Sie, sehr geehrter Herr Botschafter, erneut meiner ausgezeichnetsten Hochachtung zu versichern.
La Paz, 12. August 1993
[Empfänger]
Herrn Dr. Ekkehard Hallensleben
Sonderbotschafter und Bevollmächtigter der Bundesrepublik Deutschland
La Paz
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