Zu den bestehenden Steuern, für die das Abkommen gilt, gehören insbesondere
1. |
in der Bundesrepublik Deutschland Abschnitt II
einschließlich der hierauf erhobenen Zuschläge, Abschnitt III die Erbschaft- und Schenkungsteuer, Abschnitt IV die in Artikel 29 Absatz 1 und Artikel 30 Absatz 2 genannten Steuern jeder Art und Bezeichnung; |
2. |
in Dänemark Abschnitt II
Abschnitt III die Nachlass- und Schenkungsteuer (afgift af dødsboer og gaver), Abschnitt IV die in Artikel 29 Absatz 1 und Artikel 30 Absatz 2 genannten Steuern jeder Art und Bezeichnung. |
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