(1) Dieses Änderungsprotokoll bedarf der Ratifikation; die Ratifikationsurkunden werden so bald wie möglich ausgetauscht.
(2) Dieses Änderungsprotokoll tritt am Tag des Austauschs der Ratifikationsurkunden in Kraft.[1] Das Abkommen in der durch dieses Änderungsprotokoll geänderten Fassung ist daraufhin in beiden Vertragsstaaten anzuwenden
c) |
bei den im Abzugsweg erhobenen Steuern auf die Beträge, die am oder nach dem 1. Januar des Kalenderjahrs gezahlt werden, das dem Jahr folgt, in dem dieses Änderungsprotokoll in Kraft tritt. |
Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Steuer Office Excellence enthalten. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen