Änderungsprotokoll zum DBA-Schweden
DBA Schweden
Das Änderungsprotokoll zum Doppelbesteuerungsabkommen wurde in Stockholm am 18.1.2023 unterzeichnet in zwei Urschriften, jede in deutscher und schwedischer Sprache, wobei jeder Wortlaut gleichermaßen verbindlich ist. Mit dem Änderungsprotokoll wird der abkommensrechtliche Mindeststandard des BEPS-Projekts im bilateralen Verhältnis zu Schweden umgesetzt. Zudem werden weitere Anpassungen vorgenommen (u.a. Informationsaustausch, Authourised OECD Approach).
Änderungsprotokoll muss ratifiziert werden
Damit das Änderungsprotokoll in Kraft tritt, muss es noch ratifiziert werden. Nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens in der Bundesrepublik Deutschland und im Königreich Schweden sind daher die Ratifikationsurkunden auszutauschen. Das Protokoll wird nach seinem Inkrafttreten in beiden Vertragsstaaten ab dem 1. Januar des Kalenderjahres anzuwenden sein, das dem Jahr folgt, in dem das Abkommen in Kraft getreten ist.
BMF, Meldung v. 18.1.2023, veröffentlicht am 3.2.2023
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Jahressteuergesetz (JStG) 2024
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