Der Mandant könnte lebzeitig einer Vertrauensperson eine trans- oder postmortale Vollmacht erteilen, mit der der Bevollmächtigte den digitalen Nachlass verwalten und abwickeln kann. Die Erteilung einer solchen Vollmacht bietet den Vorteil, dass diese unabhängig von der Erbenstellung besteht, d.h. von der Vollmacht schon vor der Testamentseröffnung bzw. Amtsannahme des Testamentsvollstreckers Gebrauch gemacht werden kann. Der Bevollmächtigte ist somit umgehend handlungsfähig. Zudem unterliegt die Vollmacht nicht den erbrechtlichen Formvorschriften, so dass diese grundsätzlich sogar mündlich erteilt werden könnte.
Beraterhinweis Von einer rein mündlichen Erteilung der Vollmacht sollte aus Gründen nach Beweisbarkeit abgesehen und zumindest die Schriftform gewählt werden.
Nachteilig ist insoweit, dass die Vollmacht durch die Erben als Rechtsnachfolger des Erblassers umgehend widerrufen werden kann, so dass der Zugriff auf den Nachlass wiederum allein bei den Erben liegen würde. Die Erteilung einer unwiderruflichen Vollmacht ist nicht ohne weiteres möglich und v.a. in aller Regel nicht gewünscht. Optimalerweise wird den Erben per Auflage i.S.d. § 1940 BGB testamentarisch aufgegeben, die erteilte Vollmacht nicht zu widerrufen.
Musterformulierung
"Ich beschwere meine Erben mit der Auflage, die Herrn/Frau [...] am [...] erteilte General- und Vorsorgevollmacht nicht zu widerrufen."
Die Vollmacht ist im Außenverhältnis möglichst weit zu fassen, so dass der Bevollmächtigte grundsätzlich gleichermaßen wie der Mandant handeln kann.
Musterformulierung
"Mein Bevollmächtigter darf zudem meinen gesamten Datenbestand einschließlich der bei Dritten gespeicherten Daten und sämtlicher meine Vertragsbeziehungen betreffenden informationstechnischen Systeme verwalten. Er darf alle für diese Angelegenheiten erforderlichen Handlungen vornehmen sowie alle damit zusammenhängenden Willenserklärungen abgeben. Er darf auch sämtliche hierzu erforderlichen Zugangsdaten nutzen und diese anfordern. Er darf im Rahmen der Ausübung dieser Vollmacht die für mich bestimmte elektronische Post entgegennehmen, öffnen und lesen."
Die tatsächliche Vertretungsbefugnis und die Anordnungen und Wünsche des Mandanten (Innenverhältnis) sollten in einem separaten Dokument möglichst konkret niedergeschrieben werden.
Musterformulierung
"Ich gebe meinem Bevollmächtigten auf, mein Vertragsverhältnis mit dem Internetdienstanbieter [...] nach meinem Tode unverzüglich zu kündigen, ohne zuvor Einsicht zu nehmen."
oder
"Ich weise meinen Bevollmächtigten an, meinen E-Mail-Account mit dem Internetdienstanbieter [...] zu sichten, sämtliche privaten E-Mails unverzüglich zu löschen und den Zugang sodann meiner Ehefrau F im Wege eines Vorausvermächtnisses zu übertragen."