Empfehlenswert ist die Einführung eines sog. Passwort-Managers, in dem die Passwörter sämtliche Nutzerkonten aufgeführt und sodann in der Zukunft automatisch und ohne Zutun des Erblassers aktualisiert werden. Der Passwort-Manager wird mit einem sog. Masterpasswort geschützt. Allein dieses muss dem Testamentsvollstrecker bekannt sein, so dass dieser unmittelbar nach dem Ableben Zugriff zu sämtlichen Zugangskonten erhält. Der Mandant kann im Folgenden sämtliche übrigen Passwörter regelmäßig ändern, ohne dass eine Information des Testamentsvollstreckers nötig ist.

Beraterhinweis Bestenfalls wird dieser Service durch einen technisch versierten Fachmann angeboten, so dass die ordnungsgemäße technische Einrichtung aus einer Hand sichergestellt ist. Gleichermaßen trägt ein entspr. Fachmann dafür Sorge, dass die technische Vorsorge auch in der Zukunft dem Stand der Technik entspricht.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Steuer Office Excellence enthalten. Sie wollen mehr?