Freigebige Zuwendung einer Gesamtgläubigerstellung an einem Nießbrauchsrecht

Eine freigebige Zuwendung einer Gesamtgläubigerstellung an einem Nießbrauchsrecht liegt dann nicht vor, wenn der Berechtigte über die Erträge im Innenverhältnis rechtlich und tatsächlich nicht frei verfügen kann.

BFH v. 8.6.2021 – II R 23/19
ErbStB 2022, 3
Vermögensübertragung im Wege der vorweggenommenen Erbfolge gegen wiederkehrende Leistungen

Der BFH hat sich mit der Abgrenzung zwischen Leibrenten und dauernden Lasten bei teilweisem Ausschluss der Übernahme eines pflegebedingten Mehrbedarfs befasst (Rechtslage für bis 31.12.2007 abgeschlossene Verträge).

BFH v. 16.6.2021 – X R 31/20
ErbStB 2022, 29
Übertragung eines Leibrentenvertrages mit Einmalzahlung

Das FG Münster musste sich mit den schenkungsteuerlichen Folgen auseinandersetzen, die sich aus der Übertragung eines Leibrentenvertrages mit Einmalzahlung ergeben.

FG Münster v. 27.10.2021 – 3 K 799/20 Erb (rkr.)
ErbStB 2022, 34
Vermögensübertragung gegen Versorgungsleistung

Die Übertragung von Vermögen gegen Versorgungsleistungen ist nur i.R.d. § 10 Abs. 1a Nr. 2 EStG unentgeltlich. Die Übertragung von nicht begünstigtem Vermögen ist entgeltlich oder teilentgeltlich. Bei Übertragung eines privaten Vermietungsobjekts gegen Leibrente führen die wiederkehrenden Leistungen des Übernehmers an den Übergeber i.H. ihres Barwerts zu Anschaffungskosten, die mit der AfA berücksichtigt werden, und i.H. ihres Zins- bzw. Ertragsanteils zu sofort abziehbaren Werbungskosten. § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 Satz 2 EStG ist verfassungsgemäß.

BFH v. 29.9.2021 – IX R 11/19
ErbStB 2022, 63
Schenkung vs. Arbeitslohn

Können in einer Familien-Unternehmensgruppe lt. Gesellschaftsvertrag nur zur qualifizierten Leitung nur geeignete leibliche Abkömmlinge eines bestimmten Familienmitglieds Gesellschafter werden und werden einem von den beherrschenden Gesellschaftern für geeignet erachteten beschäftigten Familienmitglied Kommanditanteile übertragen, deren Wert die Höhe seines Arbeitslohns weit übersteigt, ist davon auszugehen, dass die Übertragung der Anteile nicht als Gegenleistung für die Zurverfügungstellung der individuellen Arbeitskraft des beschenkten Familienmitglieds, sondern zur Regelung der Unternehmensnachfolge innerhalb des Familienverbundes erfolgt sind.

FG Bremen v. 27.1.2021 – 1 K 152/21 (5) (rkr.)
ErbStB 2022, 165
Dispositionsbefugnis bei Kettenschenkung

Wird ein Gegenstand in der Weise verschenkt, dass der erste Empfänger ihn unmittelbar darauf an einen Dritten weiterreicht, ist im Verhältnis Zuwendender/erster Empfänger zu prüfen, ob bereits zivilrechtlich eine Schenkung unmittelbar an den Dritten vorliegt. Liegt keine zivilrechtliche Schenkung unmittelbar an den Dritten vor, ist zu prüfen, ob dem ersten Empfänger eine Dispositionsbefugnis über den Gegenstand verbleibt. Fehlt es daran, liegt steuerrechtlich eine Schenkung unmittelbar an den Dritten vor.

BFH v. 28.7.2022 – II B 37/21
ErbStB 2022, 293
Zeitpunkt des Übergangs der Stellung als Versicherungsnehmer bei unentgeltlicher Übertragung

Bei der unentgeltlichen Übertragung einer Versicherungsnehmerstellung ist der Zeitpunkt der Ausführung der Schenkung regelmäßig der Zeitpunkt, an dem der Versicherer seine zivilrechtlich erforderliche Zustimmung zum Wechsel des Vertragspartners erklärt und der Zuwendungsempfänger somit in die Versicherungsnehmerstellung einrückt.

FG Münster v. 23.6.2022 – 3 K 606/21 Erb (Rev. II R 27/22)
ErbStB 2022, 296

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