Entstrickung wegen Sperrfristverstoß nach § 6 Abs. 5 Satz 6 EStG durch Formwechsel einer Oberpersonengesellschaft

Wird bei einer mehrstöckigen Personengesellschaft innerhalb der Sperrfrist eine Oberpersonengesellschaft zu Buchwerten in eine Kapitalgesellschaft formgewechselt und hierdurch ein mittelbarer Anteil dieser Kapitalgesellschaft an einem zuvor nach § 6 Abs. 5 Satz 3 EStG übertragenen Wirtschaftsgut begründet, führt dies zu einem Sperrfristverstoß nach § 6 Abs. 5 Satz 6 EStG.

BFH v. 15.7.2021 – IV R 36/18
ErbStB 2022, 6
Antrag auf Optionsverschonung nach Änderung einer bestandskräftigen Steuerfestsetzung gem. § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO

Der Verschonungsabschlag von 100 % des begünstigten Betriebsvermögens kann i.R.d. nach § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO erfolgten Änderung einer bestandskräftigen Steuerfestsetzung nachträglich beantragt werden, wenn in dieser der Verschonungsabschlag mit 85 % angesetzt worden war.

FG Münster v. 27.10.2021 – 3 K 2817/20 Erb (Rev. II R 44/21)
ErbStB 2022, 30
Einstiegstests nach § 13b Abs. 2 Satz 2 ErbStG bei Kapitalanteilen

Bei der Übertragung von Kapitalanteilen ist die Regelung des § 13b Abs. 2 Satz 2 ErbStG im Wege teleologischer Reduktion dahingehend einschränkend auszulegen, dass sie nicht zur Anwendung kommt, wenn die betreffende Kapitalgesellschaft ihrem Hauptzweck nach einer Tätigkeit i.S.d. § 13 Abs. 1, § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bzw. des § 18 Abs. 1 Nr. 1 und 2 EStG dient.

FG Münster v. 24.11.2021 – 3 K 2174/19 Erb (Rev. II R 49/21)
ErbStB 2022, 66
Außergewöhnlich lange Betriebsunterbrechung bei Erbengemeinschaft

Der Annahme einer Betriebsunterbrechung steht weder ein außergewöhnlich langer Unterbrechungszeitraum entgegen noch der Umstand, dass der bisherige Betriebsinhaber verstorben ist, wenn die wesentlichen Betriebsgrundlagen von einer Erbengemeinschaft gehalten werden.

BFH v. 21.12.2021 – IV R 13/19
ErbStB 2022, 125
Verstößt das Verschonungsregime des am 11.4.2018 geltenden ErbStG gegen das GG?

Der BFH musste i.R. einer Nichtzulassungsbeschwerde darüber befinden, ob die Erbschaftsbesteuerung des Privatvermögens verfassungswidrig ist.

BFH v. 17.1.2022 – II B 49/21
ErbStB 2022, 127
Kein Sperrfristverstoß nach § 6 Abs. 5 Satz 6 EStG bei Vollaufdeckung stiller Reserven

Ein rückwirkender Ansatz von Teilwerten bei einer Einbringung zu Buchwerten wegen eines sog. Sperrfristverstoßes i.S.d. § 6 Abs. 5 Satz 6 EStG ist ausgeschlossen, wenn die vollentgeltliche Übertragung von Anteilen durch den Einbringenden an eine Körperschaft innerhalb der Sperrfrist im Ergebnis zu einer Aufdeckung der stillen Reserven in den zuvor eingebrachten Wirtschaftsgütern führt. Die Veräußerung eines Teil-/Mitunternehmeranteils kann nicht unter § 6 Abs. 5 Satz 4 EStG subsumiert werden.

BFH v. 18.8.2021 – XI R 43/20
ErbStB 2022, 191
Zur Anwendung von § 50i EStG

Die Regelungen des § 50i EStG finden nach Schenkung eines zum Sonderbetriebsvermögen einer inländischen KG (Besitzunternehmen i.R. einer Betriebsaufspaltung) gehörenden Anteils an einer Private Limited an einen im Ausland ansässigen Mitunternehmer Anwendung.

FG Baden-Württemberg v. 29.9.2021 – 14 K 880/20 (Rev. I R 13/22)
ErbStB 2022, 330
Erklärung zur optionalen Vollverschonung

Der bis zum 30.6.2016 für die Gewährung der Vollverschonung von Betriebsvermögen maßgebende Anteil des Verwaltungsvermögens ist auch bei mehreren gleichzeitig übertragenen wirtschaftlichen Einheiten für jede Einheit gesondert zu ermitteln. Wurde die Erklärung zur optionalen Vollverschonung für eine wirtschaftliche Einheit abgegeben, die die Anforderungen an die Vollverschonung nicht erfüllt, ist für diese wirtschaftliche Einheit auch nicht die Regelverschonung zu gewähren.

BFH v. 26.7.2022 – II R 25/20
ErbStB 2022, 353

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