Zur möglichen Doppelbesteuerung von Renten (I) Mit vorliegendem Urteil v. 19.5.2021 – X R 33/19 hat der X. Senat des BFH erstmals zur Frage der Doppelbesteuerung bei der Besteuerung von Renten der gesetzlichen und privaten Altersversorgung Stellung genommen und Berechnungsgrundlagen festgelegt, anhand derer es bei künftigen Rentnergenerationen zu einer Doppelbesteuerung kommen kann (BFH v. 19.5.2021 – X R 33/19). EStB 2021, 241
Zur sog. doppelten Besteuerung von Renten (II) Mit vorliegendem Urteil v. 19.5.2021 – X R 20/19 hat der X. Senat des BFH über die Behandlung von Leistungen aus der freiwilligen Höherversicherung zur gesetzlichen Altersrente und Fragen der sog. Öffnungsklausel entschieden. Er hat klargestellt, dass es bei Renten aus privaten Kapitalanlageprodukten außerhalb der Basisversorgung, die – anders als gesetzliche Altersrenten – lediglich mit dem jeweiligen Ertragsanteil besteuert werden, systembedingt keine Doppelbesteuerung geben kann. Weiterhin hat er entschieden, dass zum steuerfreien Rentenbezug nicht nur die jährlichen Rentenfreibeträge des Rentenbeziehers gehören, sondern auch die eines etwaig länger lebenden Ehegatten aus dessen Hinterbliebenenrente (BFH v. 19.5.2021 – X R 20/19). EStB 2021, 243
Berechnungsmethode zur Überprüfung einer Doppelbesteuerung von Altersrenten Der BFH sieht zumindest dann keine verfassungsrechtlich unzulässige doppelte Besteuerung von Altersvorsorgeaufwendungen und Alterseinkünften gem. § 22 Nr. 1 S. 3 Buchst. a Doppelbuchst. aa EStG als gegeben an, wenn die Summe der voraussichtlichen steuerfrei bleibenden Rentenzuflüsse mindestens ebenso hoch ist wie die Summe der aus versteuertem Einkommen aufgebrachten Rentenbeiträge. Demgegenüber stellt der Vergleich des relativen Anteils von aus versteuerten Beiträgen erdienten Renten-Entgeltpunkten (§ 63 Abs. 2 SGB VI) und dem gesetzlich angeordneten Steuerfreistellungsanteil der Rente keine geeignete Methode zur Berechnung einer eventuellen doppelten Besteuerung dar (BFH v. 24.8.2021 – X B 53/21 (AdV)). EStB 2021, 459 (in dieser Ausgabe)
ESt-Pflicht eines Gastarztstipendiums Stipendien, die einem ausländischen Gastarzt von seinem Heimatland für eine Facharztweiterbildung in Deutschland gezahlt werden, können der ESt unterliegen (BFH v. 8.7.2020 – X R 6/19). EStB 2021, 63
Kein Gestaltungsmissbrauch bei privatem Veräußerungsgeschäft nach unentgeltlicher Übertragung zur Ausnutzung eines Steuersatzgefälles Hat ein Stpfl. eine nach § 23 Abs. 1 S. 3 EStG steuerfreie Veräußerung eines Grundstücks angebahnt, liegt ein Missbrauch rechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten i.S.d. § 42 Abs. 1 S. 1, Abs. 2 AO grds. nicht vor, wenn der Stpfl. das Grundstück zuvor unentgeltlich auf seine Kinder übertragen hat und die Kinder das Grundstück an den Erwerber veräußern. Daher haben die Kinder den Veräußerungsgewinn nach deren (häufig niedrigeren) persönlichen ESt-Satz zu versteuern (BFH v. 23.4.2021 – IX R 8/20). EStB 2021, 421
Keine Besteuerung des auf das häusliche Arbeitszimmer entfallenden Veräußerungsgewinns bei § 23 EStG Wird eine zu eigenen Wohnzwecken genutzte Eigentumswohnung innerhalb der zehnjährigen Haltefrist veräußert, ist der Veräußerungsgewinn auch insoweit gem. § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 S. 3 EStG von der Besteuerung ausgenommen, als er auf ein zur Erzielung von Überschusseinkünften genutztes häusliches Arbeitszimmer entfällt (entgegen BMF v. 5.10.2000 – IV C 3 - S 2256 - 263/00, EStB 2000, 388 [Rothenberger] = BStBl. I 2000, 1383 Rz. 21) (BFH v. 1.3.2021 – IX R 27/19). EStB 2021, 331
Auswirkung der sanierungsrechtlichen Genehmigung auf die Berechnung der 10-Jahres-Frist des § 23 EStG Der BFH hat im Anschluss an BFH v. 10.2.2015 – IX R 23/13, BStBl. II 2015, 487 = EStB 2015, 161 (Weiss) entschieden, dass eine "Anschaffung" bzw. "Veräußerung" i.S.d. § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG vorliegt, wenn die übereinstimmenden rechtsgeschäftlichen Verpflichtungserklärungen beider Vertragspartner innerhalb der 10-Jahres-Frist bindend abgegeben worden sind. Wann eine für die Gültigkeit dieses Vertrages erforderliche sanierungsrechtliche Genehmigung durch die Gemeinde nach § 144 Abs. 2 Nr. 1 BauGB erteilt worden ist, sei insofern irrelevant ( BFH v. 25.3.2021 – IX R 10/20 ). EStB 2021, 332
Gewinn aus der Veräußerung von "Gold Bullion Securities"-Inhaberschuldverschreibungen Eine börsengehandelte Inhaberschuldverschreibung, welche mit physischem Gold hinterlegt ist, wird nicht dadurch zur Kapitalforderung, dass der Anleger den Emittenten nach freier Wahl zur Veräußerung seiner Goldposition an einen Dritten und Herausgabe des Erlöses beauftragt (BFH v. 16.6.2020 – VIII R 7/17). EStB 2021, 14

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Steuer Office Excellence enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge