Weiterbeschäftigung eines Gesellschafter-Geschäftsführers bei Rentenzahlung Sofern ein Gesellschafter-Geschäftsführer nach Eintritt des Rentenfalls weiterarbeitet und neben seiner Betriebsrente eine Vergütung bezieht, liegt grds. eine verdeckte Gewinnausschüttung vor (BFH v. 17.6.2020 – I R 56/17). GmbH-StB 2021, 143
Übertragung einer Versorgungszusage auf einen Pensionsfonds führt zu Zufluss von Arbeitslohn Die Übertragung einer vom Arbeitgeber erteilten Pensionszusage auf einen Pensionsfonds führt beim Arbeitnehmer in Höhe der zur Übernahme der bestehenden Versorgungsverpflichtung erforderlichen und getätigten Leistungen zum Zufluss von Arbeitslohn. Zudem ist, wenn der für die Steuerfreiheit gem. § 3 Nr. 66 EStG erforderliche Antrag nach § 4e Abs. 3 EStG vom Arbeitgeber nicht gestellt wird, die vom Arbeitgeber erbrachte Ablöseleistung in vollem Umfang (lohn-)steuerpflichtig (BFH v. 19.4.2021 – VI R 45/18). GmbH-StB 2021, 370 (in dieser Ausgabe)
Anwendungsvoraussetzungen der 1 %-Regelung beim Alleingesellschafter-Geschäftsführer Die Überlassung eines betrieblichen Pkw durch den Arbeitgeber an den Alleingesellschafter-Geschäftsführer (Arbeitnehmer) für dessen Privatnutzung aufgrund einer dienstvertraglichen Vereinbarung führt zu einer Bereicherung des Arbeitnehmers und damit zum Zufluss von Arbeitslohn (BFH v. 16.10.2020 – VI B 13/20). GmbH-StB 2021, 241
Zeitraumbezogene Zuzahlungen des Arbeitnehmers für ein ihm auch zur Privatnutzung überlassenes betriebliches Kfz Der BFH hat entschieden, dass zeitraumbezogene (Einmal-)Zahlungen des Arbeitnehmers für die außerdienstliche Nutzung eines betrieblichen Kfz bei der Bemessung des geldwerten Vorteils (§ 8 Abs. 2 S. 2 EStG i.V.m. § 6 Abs. 1 Nr. 4 S. 2 EStG) auf den Zeitraum, für den sie geleistet werden, gleichmäßig zu verteilen und vorteilsmindernd zu berücksichtigen sind. Dies gelte gleichermaßen bei zeitraumbezogenen Zuzahlungen des Arbeitnehmers zu den Anschaffungskosten eines ihm auch zur Privatnutzung überlassenen betrieblichen Kfz (entgegen R 8.1 Abs. 9 Nr. 4 S. 2 und 3 LStR und BMF v. 4.4.2018 – IV C 5 - S 2334/18/10001 – DOK 2018/0258099, BStBl. I 2018, 592 Rz. 61 = EStB 2018, 171 [Apitz]) (BFH v. 16.12.2020 – VI R 19/18). GmbH-StB 2021, 371 (in dieser Ausgabe)

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