2.1 Organisation des DRSC
Rz. 2
Um den Aufgaben im Sinne des § 342 HGB nachkommen zu können, muss das DRSC bestimmte Anforderungen erfüllen. So ist gemäß § 342 Abs. 1 Satz 2 HGB zu gewährleisten, dass die Empfehlungen unabhängig und ausschließlich von Rechnungslegern in einem Verfahren entwickelt und beschlossen werden, das die fachlich interessierte Öffentlichkeit einbezieht. Die Finanzierung der Arbeit des Vereins erfolgt über Beiträge der Mitglieder, Erlöse aus Publikationen, Lizenzvergabe sowie sonstigen Einnahmen.
Rz. 3
Das von Unternehmensvertretern, Wirtschaftsprüfern, Vertretern der Börse und Hochschullehrern gegründete DRSC ist als eingetragener Verein (e. V.) eine privatrechtliche Organisation, die sich als Standardisierungsgremium nach angloamerikanischem Vorbild sieht. Zunächst gab es innerhalb des DRSC das Gremium des Deutschen Standardisierungsrats, was für die Entwicklung der Standards verantwortlich war. Seit der Neuorganisation des DRSC im Jahr 2011 wählt die Mitgliederversammlung des DRSC für die Zeit von 3 Jahren 20 ehrenamtliche Mitglieder, wobei die 5 Segmente kapitalmarktorientierte Industrieunternehmen und Verbände mit 10, nichtkapitalmarktorientierte Industrieunternehmen und Verbände mit 2, Banken und Verbände mit 3, Versicherungen und Verbände mit 2 und Wirtschaftsprüfer und Verbände mit 3 Mitgliedern vertreten sein müssen, in den DRSC-Verwaltungsrat. Es dominieren somit die kapitalmarktnahen Unternehmen und Verbände den Verein sehr deutlich, was auch als ein Grund für die vergleichsweise geringe Akzeptanz der DRS in mittelständischen Unternehmen angesehen werden kann. Der so zusammengesetzte Verwaltungsrat legt die Grundsätze und Leitlinien für die Arbeit des Vereins, insbesondere der Fachausschüsse und des Präsidiums, fest. Zudem ist er für die Wahl und Bestellung der Mitglieder der Fachausschüsse und des Präsidiums zuständig. Dabei wird er vom Nominierungsausschuss unterstützt, in dem 7 Mitglieder aus allen Segmenten sitzen. Dieser hat ein exklusives Vorschlagsrecht für die Besetzung des Präsidiums und der Fachausschüsse.
Das DRSC-Präsidium besteht aus einem hauptamtlichen Mitglied. Derzeit hat WP/StB Georg Lanfermann das Amt des Präsidenten inne. Er ist der gesetzliche Vertreter des Vereins gemäß § 26 BGB und leitet die 2 Fachausschüsse ohne Stimmrecht.
Zudem gibt es den Gemeinsamen Fachausschuss, der aus den Mitgliedern beider Fachausschüsse besteht. Er ist unter Berücksichtigung der jeweils festgelegten Zuständigkeiten der Fachausschüsse zuständig für übergreifende Berichtsthemen die gleichermaßen für beide Ausschüsse von Bedeutung sind. Mit Bezug auf die Verlautbarung der DRS haben auf Vorschlag des Präsidiums die einzelnen Fachausschüsse diese zwecks Sicherstellung einer Finanzberichts- und Nachhaltigkeitsberichtsthemen integrierenden Berichterstattung dem Gemeinsamen Fachausschuss zur Beurteilung vorzulegen.
Die Fachausschüsse treffen die Entscheidungen mit 2/3-Mehrheit. Die Fachausschüsse werden unterstützt von einem Mitarbeite...