2.1 Wie muss der Arbeitgeber die Leistungen für das Deutschlandticket aufzeichnen und welche Nachweise bereithalten?
Der Arbeitgeber muss die steuer- und beitragsfreien Arbeitgeberleistungen im Lohnkonto aufzeichnen. Für den Fall, dass ein Zuschuss zu einer vom Arbeitnehmer selbst erworbenen Fahrtberechtigung geleistet wird, muss der Arbeitgeber als Nachweis der zweckentsprechenden Verwendung die vom Arbeitnehmer erworbenen und genutzten Fahrausweise oder entsprechende Belege (z.B. Rechnungen über den Erwerb des Fahrausweises oder Bestätigung des Verkehrsträgers über den Bezug des Job-Tickets) zum Lohnkonto aufbewahren.
2.2 Müssen Arbeitgeberzuschüsse zum Deutschlandticket in der Lohnsteuerbescheinigung ausgewiesen werden?
Ja, steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse nach § 3 Nr. 15 EStG, die auf die Entfernungspauschale angerechnet werden, müssen in der (elektronischen) Lohnsteuerbescheinigung ausgewiesen werden.

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