Dipl. Finw. Dr. Rüdiger Gluth, RA/FASt[*]

Im Zusammenhang mit Unternehmensnachfolgeregelungen im Mittelstand taucht oftmals die Frage auf, ob bei Beteiligung von Mitarbeitern des Unternehmens ein vergünstigter Erwerb der Gesellschaftsbeteiligung zu Arbeitslohn führt oder der Schenkungsteuer zu unterwerfen ist. Verantwortlich für die Rechtsunsicherheit ist u.a., dass weder das EStG noch das ErbStG eine Kollisionsnorm enthalten, etwa vergleichbar § 3 Nr. 2 GrEStG oder § 4 Nr. 9a UStG, die die Konkurrenz zwischen beiden Steuerarten auflöst. § 19a EStG löst diese Konkurrenzsituation auch nicht auf. Denn schon der Wortlaut § 19a Abs. 1 EStG setzt voraus, dass eine Veranlassung durch das Arbeitsverhältnis gegeben ist, weil die Vermögensbeteiligung zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt werden muss. Die zu untersuchende Frage setzt aber früher an: Ist überhaupt dem Grunde nach Arbeitslohn gegeben oder droht sogar eine Doppelbesteuerung durch beide Steuerarten?

[*] Der Autor ist Partner der Sozietät RGJ Rund Gluth Jarosch & Partner mbB in Düsseldorf.

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